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   OVG Hamburg, 26.06.2009 - 1 Bf 293/07   

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https://dejure.org/2009,12452
OVG Hamburg, 26.06.2009 - 1 Bf 293/07 (https://dejure.org/2009,12452)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 26.06.2009 - 1 Bf 293/07 (https://dejure.org/2009,12452)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 26. Juni 2009 - 1 Bf 293/07 (https://dejure.org/2009,12452)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung aller gesetzlicher Aufteilungskriterien bei der Aufteilung der Fischfangquoten durch die zuständige Behörde hinsichtlich einer fehlerfreien Ermessensentscheidung; Geeignetheit und Leistungsfähigkeit eines Fischereifahrzeugs als Vorraussetzung für die ...

  • Judicialis

    SeefischG § 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SeefischG § 3 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Hamburg, 19.11.2004 - 1 Bf 160/03

    Dorschfangquote für Kleinkutter in der Ostsee

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.06.2009 - 1 Bf 293/07
    Die Erklärungen der Beklagten in dem Erörterungstermin vom 19. Juni 2009 bestätigen die Gefahr, dass die Beklagte auch künftig zum Nachteil der Klägerin (vgl. dazu OVG Hamburg, Urt. v. 19.11.2004, NordÖR 2005, 174) in ihren jährlichen Bekanntmachungen über den Fischfang für deutsche Fischereibetriebe und ihren weiteren Fangquotenzuteilungen die Fangbedingungen und Fangquoten ohne Rücksicht darauf festlegt, ob die Fischereibetriebe geeignet und leistungsfähig sind, die Fangquoten in Gebieten auszufischen, die ihre Fischereifahrzeuge nach den ihnen von der See-Berufsgenossenschaft erteilten Fahrterlaubnisscheinen befahren dürfen.

    Die gesetzlichen Zielsetzungen steuern und begrenzen das Aufteilungsermessen (OVG Hamburg, Urt. v. 19.11.2004 a.a.O.).

    Derartige Überschreitungen sind auch bei der Neuverteilung der Fangquoten zu berücksichtigen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 19.11.2004, NordÖR 2005, 174).

  • OVG Hamburg, 11.06.1991 - Bf VI 44/89

    Fangerlaubnis; Fischer; Seefischerei; Allgemeinverfügung; Rechtsverordnung

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.06.2009 - 1 Bf 293/07
    Das Verwaltungsgericht wies darauf hin, dass eine derartige Nebenbestimmung ohne eine mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassende Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur räumlichen Beschränkung der Seefischerei nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 SeefischG in Hinblick auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 11.6.1991, Bf VI 44/89, juris, unzulässig sein dürfte.
  • OVG Hamburg, 17.02.2011 - 1 Bf 282/10

    Erhöhung der Dorschfangquote

    Es ist unbedenklich, dass die Beklagte im Rahmen ihres Aufteilungsermessens (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 26.6.2009, 1 Bf 293/07, NordÖR 2009, 429) die gesetzlichen Aufteilungskriterien unterschiedlich gewichtet und den Klägern nicht allein deshalb eine Einzelfangerlaubnis für Dorsch erteilt hat, weil ihr Betrieb leistungsfähig und wirtschaftlich zu sein scheint.

    Insoweit führt der Hinweis der Kläger auf das Urteil des OVG Hamburg vom 26.6.2009, NordÖR 2009, 429 nicht weiter.

    Auch ist die Berufung nicht wegen Divergenz zu dem Urteil des OVG Hamburg vom 26.6.2009 a.a.O. gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zuzulassen.

  • OVG Hamburg, 08.06.2015 - 1 Bf 221/13

    Zur örtlichen Zuständigkeit des Gerichts bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit

    Soweit sich der Kläger zu 2) auf die Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts zu der Berücksichtigung der gesetzlichen Verteilungskriterien berufe, sei sein Fall mit der dem Urteil des OVG Hamburg vom 26. Juni 2009, 1 Bf 293/07, zugrunde liegenden Fallkonstellation nicht zu vergleichen.
  • OVG Hamburg, 12.05.2020 - 1 Bf 78/18

    Ausschluss der an der Nordsee beheimateten Krabbenfischereibetriebe vom

    Die gesetzlichen Zielsetzungen steuern und begrenzen das Aufteilungsermessen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 26.6.2009, 1 Bf 293/07, NordÖR 2009, 429, juris Rn. 29; Urt. v. 19.11.2004, 1 Bf 160/03, NordÖR 2005, 174, juris Rn. 49).
  • VG Hamburg, 15.11.2017 - 9 K 4667/17

    Notwendigkeit einer Rechtsverordnung für Nichtzuteilung von Fangmengen für

    Die gesetzlichen Zielsetzungen des § 3 Abs. 2 SeeFischG steuern und begrenzen das Aufteilungsermessen (OVG Hamburg, Urt. v. 26.6.2009, 1 Bf 293/07, juris Rn. 29).
  • VG Hamburg, 11.11.2010 - 21 K 108/10

    Abgelehnte Einzelfangerlaubnis für Dorsch für in den Haupterwerb gewechselten

    Allerdings war die Beklagte verpflichtet, die Leistungsfähigkeit und Eignung der Fischereibetriebe bei der Zuteilung von Fangquoten zu berücksichtigen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 26.6.2009, NordÖR 2009, 429 zur mangelnden Leistungsfähigkeit und Eignung).
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